OFT GESTELLTE FRAGEN
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Aufgrund vermehrter Anfragen, die aus reiner Neugierde erfolgen, müssen wir streng filtern. Es gilt das Motto: "Wer sich normal benimmt, der wird auch von uns respektvoll und höflich behandelt".
1. Führerschein kaufen - geht das?
Ja. Entscheidend ist, dass die geltenden Regeln des Wohnsitzerfordernisses eingehalten werden (siehe Fragen Nr. 18 und 19) und das man das Fahren korrekt beherrscht, was ja bei MPU-Betroffenen grundsätzlich der Fall sein dürfte. Es gibt sogar Länder, wo man völlig legal mit Sex zum Führerschein kommt (https://www.welt.de/vermischtes/article160310359/Mit-Sex-zum-Fuehrerschein.html). Zu Zeiten des sogenannten Führerschein-Tourismus haben MPU-Betroffene ihre Lenkerberechtigung meistens in Tschechien erworben. Denn auch in Tschechien konnte man den Lappen ohne "Idiotentest" oder Abstinenznachweis bekommen. Solche Nachweise muss man nur dann vorlegen, wenn man seinen deutschen Führerschein zurückerlangen will. Weitere Hinweise zum Thema "Führerschein-Tourismus" finden Sie unter dem Menüpunkt "Rechtslage". Weshalb einige Führerscheine aus Tschechien damals nicht anerkannt wurden, das lag daran, weil in vielen der CZ-Führerscheine als Wohnsitz BRD (tschechisch RFN) eingetragen wurde. Dadurch war jedem sofort klar, dass der Führerscheininhaber keinen Wohnsitz in Tschechien hatte.
2. Was muss ich als erstes tun?
Senden Sie uns bitte per E-Mail oder Whatsapp ein Passfoto und Ihre Unterschrift zu. Außerdem benötigen wir Fotos von der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises. Wenn Sie keinen Personalausweis besitzen, können Sie uns auch eine Kopie Ihres Reisepasses oder Ihres Aufenthaltstitels zusenden. Bei Zusendung einer Kopie Ihres Reisepasses brauchen wir zusätzlich noch einen Adressnachweis. Dies kann die Kopie einer Strom- oder Gasabrechnung sein, eine Telefonrechnung, Kontoauszug oder Mietvertrag. Ihre komplette Wohnanschrift muss zu sehen sein. Adressnachweise dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Adressnachweise werden nur dann benötigt, wenn Sie uns eine Passkopie zusenden, da in Reisepässen keine Wohnanschrift eingetragen ist.
Wer von uns Informationen zur Zusendung der Unterlagen erhalten hat, und wer die vorgenannten Unterlagen nicht zeitnah bei uns eingereicht hat, der muss damit rechen, dass seine Rufnummer nach gewisser Zeit auf diverse Blacklisten gesetzt wird. Dies wird insbesondere dann so gehandhabt, wenn man uns nicht offen und ehrlich mitteilt, dass kein Interesse mehr besteht. Bei derartigen Verhaltensweisen gehen wir nämlich davon aus, dass das Interesse am Erwerb einer Lenkerberechtigung von Anfang an nur vorgetäuscht war. Fotos für den Führerschein können Sie auch mit dem Handy machen. Sie müssen also nicht zu einem Fotografen. Fragen Sie uns einfach, wir schicken Ihnen gerne Beispielfotos zu.
3. Wann ist die Anzahlung fällig?
Das mit der Anzahlung (Hälfte im Voraus) kommt erst später. Zuerst müssen Sie uns Ihre Unterlagen zusenden. Wir müssen schließlich wissen, von wem die Anzahlung kommt. Auf absurde Nachrichten wie zum Beispiel "Bitte teilen Sie mir ihre Kontonummer mit" reagieren wir deshalb nicht. Denn zuerst müssen Ihre Unterlagen per E-Mail oder via Whatsapp bei uns eingegangen sein.
Bitte verschonen Sie uns mit Sprüchen wie „Ich zahle ihnen gerne auch 100 oder 200,- Euro mehr. Aber nur dann, wenn ich das persönlich bezahlen kann“.
Eine Anzahlung (Hälfte im Voraus) muss jeder leisten. Wir diskutieren mit niemanden über das Thema Anzahlung. Ganz gleich, was für Angebote man uns macht. Sie sind nicht der einzige, der von anderen, unseriösen Unternehmen betrogen wurde. So was hören wir ständig. Wer zum Beispiel hohe Beträge an andere per Western Union oder MoneyGram überwiesen hat, der ist selbst Schuld und sollte später dann nicht „rumjammern“.
4. Was kostet der Führerschein?
Die Preise sind abhängig von den Fahrklassen. Unsere aktuelle Preisliste finden Sie unter dem Menüpunkt "Preise".
5. Wie wird der Führerschein bezahlt?
Nachdem der Teilbetrag (Hälfte des Gesamtbetrages) an uns überwiesen wurde, erhalten Sie 5 Werktage später klare Bilder vom Führerschein. Danach ist dann die zweite Hälfte zu überweisen. Danach wird der Führerschein dann per Einschreiben an Sie verschickt. Zustellungen per Nachnahme bieten wir nicht an.
6. Sind Ratenzahlungen möglich?
Grundsätzlich ja. Der Führerschein wird allerdings erst dann an Sie versendet, wenn auch die letzte Rate bezahlt wurde. Schneller geht's also, wenn Sie beispielsweise einen Kredit aufnehmen, sodass Sie den kompletten Betrag sofort bezahlen können. Den Antrag auf Erteilung einer Lenkerberechtigung stellen wir erst dann, wenn mindestens die Hälfte vom Gesamtkaufpreis gezahlt wurde. Nachdem der Führerschein dann bei uns eingegangen ist, was etwa 5 Werktage dauert, erhalten Sie dann auf Wunsch klare Bilder von ihrem Führerschein.
7. Warum sind diese Unterlagen erforderlich?
Passfoto und Unterschrift werden für den Führerschein benötigt. Sie müssen daher eine gute Qualität haben. Die übrigen Unterlagen sollen sicherstellen, dass Ihre Personaldaten absolut korrekt im Führerschein eingetragen werden. Bei der Unterschrift muss unbedingt darauf geachtet werden, dass diese auf einem weißen Blatt hinterlegt wird. Der Hintergrund darf keine Farben, Karos oder Muster haben. Achten Sie bitte auf störende Lichteffekte bei Verwendung von Blitzlicht. Achten Sie auf störende Schatten, Schmutzflecke und Schärfe. Lassen Sie am besten alles in einem Fotofachgeschäft oder in einem Copycenter sauber einscannen. Von dort aus können Sie auch alles direkt an uns per E-Mail senden lassen (ebers@mail.com).
8. Kann ich die Unterlagen auch per Whatsapp zusenden?
Grundsätzlich ja. Aber Sie müssen auf eine gute Qualität achten (siehe auch Infos unter "Antrag"). Wenn man Passfotos einfach nur mit dem Handy abfotografiert, dann sind diese Bilder oft verwackelt, unscharf oder schlecht belichtet. Bedenken Sie, dass Ihr Passfoto und Ihre Unterschrift für ein amtliches Dokument benötigt werden. So, wie Sie uns Ihr Foto und Unterschrift zusenden, so sieht es später auch auf Ihrem Führerschein aus. Spätere Reklamationen werden wir daher nicht anerkennen.
9. Kann ich die Unterlagen mit der Post schicken oder persönlich übergeben?
Nein. Wir brauchen Passfoto und Unterschrift in digitaler Form. Das heißt, die Dokumente müssen eingescannt oder abfotografiert werden. Fotos können auch mit dem Handy gemacht werden.
10. Warum wird eine Anzahlung verlangt?
Die Anzahlung ist schon allein zum Schutz vor Missbrauch (Schein-Interessenten) absolut notwendig. Denn wir werden nicht (wie schon auf der Startseite ausgeführt wurde) ständig Führerscheine beantragen, und wenn dieser dann fertig ist, dann hat der angebliche Interessent kein Geld und meldet sich nicht mehr bei uns. Eine Anzahlung (Hälfte vom Gesamtpeis) muss daher jeder tätigen. Wir diskutieren darüber mit niemandem. Ersparen Sie uns also bitte Sprüche wie z. B. "Ich zahle ihnen gerne auch 100€ mehr, aber nur persönlich" usw. Solche Spinner blockieren wir sofort auf Whatsapp.
Mit der Anzahlung sind zugleich sämtliche Kosten für den Verwaltungsaufwand abgedeckt. Dazu zählen unter anderem der Zeitaufwand für Bearbeitung, Schriftverkehr per E-Mail und Whatsapp, Telefonate, Antragstellung und Antragsweiterleitung. Außerdem müssen Ihr Passfoto und Ihre Unterschrift dahingehend geprüft werden, ob sie von der Qualität her für ein amtliches Dokument verwertbar bzw. tauglich sind.
11. Ist der Führerschein bei den Behörden eingetragen und registriert?
Ja.
12. Wo kann ich ein Foto vom österreichischen Führerschein sehen?
Ein Beispiel-Foto vom Führerschein sind hier auf der Startseite eingestellt.
13. Werden mir vorher Bilder von meinem Führerschein zugeschickt?
Ja. Nachdem die Hälfte des Betrags an uns überwiesen wurde, erhalten Sie nach 5 Werktagen Bearbeitungszeit klare Bilder vom Führerschein. Danach ist dann die zweite Hälfte zu überweisen. Danach wird der FS dann per Einschreiben an Sie verschickt.
14. Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein erhalte?
Die Dauer hängt davon ab, wann Sie uns Ihre Unterlagen zusenden und wie lange Sie dazu brauchen, die Anzahlung zu tätigen. Gerechnet ab Eingang Ihrer Unterlagen und (An)Zahlung dauert die Bearbeitung dann etwa 5 Werktage. Je schneller Sie alles erledigen, desto schneller halten Sie den Führerschein in Ihren Händen.
15. Kann der Führerschein auch per Post zugestellt werden?
Ja. Nachdem die Hälfte des Betrags an uns überwiesen wurde, erhalten Sie klare Bilder vom Führerschein. Danach ist dann die zweite Hälfte zu überweisen. Danach wird der FS dann per Einschreiben an Sie verschickt. Zustellungen per Nachnahme bieten wir nicht an.
16. Kann ich mit dem österreichischen Führerschein in Deutschland oder anderswo fahren?
Ja. Führerscheine der europäischen Union werden gegenseitig anerkannt und müssen auch nicht mehr umgeschrieben werden.
17. Kann ich den Führerschein auf eigenen Wunsch in Deutschland umtauschen?
Theoretisch schon. Doch die Behörden in Deutschland würden Ihnen klarmachen, dass ein Umtausch bei EU-Führerscheinen nicht erforderlich ist. Zumal die Führerscheine aus Österreich alle in deutscher Sprache sind. Das Mitführen einer deutschen Übersetzung entfällt somit auch. Eine Umschreibung ist nur in sogenannten Drittstaaten vorgeschrieben, wobei in den meisten Ländern keine Prüfungen erforderlich sind. Dies gilt z. B. für Andorra, Gibraltar, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Monaco, Montenegro, San Marino, Schweiz, Serbien, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland. In diesen NICHT-EU-LÄNDERN sind zwar Umschreibungen vorgeschrieben, aber man muss für die Umschreibung keine Prüfungen ablegen. Weder theoretisch noch praktisch. Dies gilt übrigens für alle Führerscheinklassen. Die Frist für die Umschreibung in den vorgenannten Ländern beträgt sechs Monate, kann aber um weitere sechs Monate verlängert werden.
18. Was ist mit dem Wohnsitz in Österreich?
Jeder Kunde bekommt zum Führerschein eine amtliche Meldebestätigung. Aus dieser geht hervor, dass der Führerscheininhaber mindestens 6 Monate vor Erlangung seiner Lenkerberechtigung einen festen Wohnsitz in Österreich gehabt hat. Die Wohnsitzbestätigung gibt's gratis zum Führerschein dazu.
19. Muss ich mich in Deutschland abmelden?
Nein. Sie können in Österreich einen Zweitwohnsitz gehabt haben.
20. Was ist mit der MPU?
Die MPU müssen Sie nur dann nachweisen, wenn Sie Ihren deutschen Führerschein wiederhaben wollen. Die Behörden in Österreich interessiert es nicht, was Deutschland von Ihnen verlangt.
21. Kann ich auch bei Sperre in Deutschland fahren?
Nein. Verwechseln Sie aber eine "Sperre" nicht mit der Auflage, eine MPU zu machen. Eine Sperre ist was ganz anderes. Nachlesen können Sie unter dem Menüpunkt "Rechtslage" (Anerkennung der EU-Führerscheine).
22. Was sage ich, wenn ich in Deutschland von der Polizei angehalten werde?
In jedem Fall müssen Sie sagen, dass Sie 8 Monate (6 Monate ist Pflicht) in Österreich gelebt haben. Die Beamten wollen nur herausfinden, ob die Lenkerberechtigung eventuell unter Umgehung des sechsmonatigen Wohnsitzerfordernisses erlangt wurde.
23. Woher weiß ich, ob der Führerschein echt ist?
Amtliche Dokumente haben mehrere Sicherheitsmerkmale, die unverkennbar sind.
24. Kann ich auch als Nichtdeutscher einen Führerschein beantragen?
Ja. Den Führerschein kann jeder beantragen. Nationalität, Herkunft, Heimatland oder Ihr Aufenthaltsstatus in Deutschland sind völlig unwichtig.
25. Werden auch Ausweise, Reisepässe Bootsführerscheine oder MPU vermittelt?
Nein. Wir vermitteln oder verkaufen auch keine theoretischen oder praktischen Prüfungen, sondern nur den kompletten Führerschein. Wir können keine MPU-Anordnungen löschen lassen und wir können auch keine Punkte oder andere Einträge in Flensburg löschen lassen. Ein negativer und/oder noch nicht erbrachter "Idiotentest" ist kein Problem. Mit Führerscheinen aus anderen EU-Ländern kann man trotzdem in Deutschland fahren. Weitere Informationen zum Thema MPU finden Sie unter Frage Nr 20. Informationen zur aktuellen Rechtslage in Bezug auf das Thema MPU finden Sie unter dem Menüpunkt „Rechstlage“.
26. Werden auch Führerscheine aus Deutschland oder anderen Ländern vermittelt?
Nein. Unser Service ist ausschließlich auf die Vermittlung von Führerscheinen aus Österreich beschränkt. Ein deutscher Führerschein nützt Ihnen gar nichts, wenn dieser nicht bei den Behörden eingetragen ist. Der Führerschein aus Österreich ist eingetragen und es ist alles in deutscher Sprache.
27. In welchen Fällen wird man auf Whatsapp blockiert?
Wer uns wiederholt sinnlose Fragen stellt, der wird nach einmaliger Warnung bei Whatsapp gesperrt. Sinnlose Fragen sind zum Beispiel: "Was kostet der Führerschein?", "Wie lange dauert es?" oder "Ist das ein originaler bzw. eingetragener Führerschein?". Sinnlos sind solche Fragen deshalb, weil man die Antworten Tag & Nacht auf unserer Webseite nachlesen kann. Die übliche Ausrede "Sorry, dass habe ich wohl übersehen" lassen wir nur ein einziges Mal gelten. Wer zu bequem ist, unsere Webseite aufzurufen, um sich explizit zu informieren, der hat kein ernsthaftes Interesse am Erwerb einer Lenkerberechtigung.
28. Wer kommt auf die Blacklist?
Wir haben es jede Woche mit dutzenden von Spinnern zu tun, die uns nur Löcher in den Bauch fragen, obwohl sie eh kein Geld haben. Das bestreitet natürlich jeder. Die Rufnnumer aller vermeintlichen Interessenten, die nur Interesse vorgetäuscht haben, kommen auf verschiedene Blacklisten. Damit sind alle anderen gewarnt.
29. Sonderangebote
Ebers & Partner startet von Zeit zu Zeit Sonderaktionen mit satten Preisnachlässen. Die Aktionsangebote werden auf unserer Website bekannt gemacht und sind stets zeitlich begrenzt. Anfragen, Unterlagen und Anzahlungen, die nach Ende einer Sonderaktion bei uns eingehen, werden nicht berücksicht. Interessenten, die ihre Unterlagen nicht innerhalb des Aktionszeitraums bei uns einreichen oder eingereicht haben, haben jedweden Anspruch auf Preisnachlässe verwirkt. Gleiches gilt, wenn Anzahlungen nicht innerhalb des Aktionszeitraums getätigt werden oder wurden.
30. Wie kann ich Ebers & Partner erreichen?
Sie erreichen uns unter der Rufnummer, die auf der Startseite steht. Außerdem können Sie uns auch über Whatsapp anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.